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Mit welchen Kosten muss man für einen Bürgerrat rechnen?

Für einen Bürgerrat fallen unterschiedliche Aufwände und Kosten an. Die wichtigsten Posten sind:

  1. Für die externe professionelle Prozessbegleitung und Moderation durch erfahrene und professionelle Beteiligungsdienstleister.
  2. Auf Verwaltungsseite muss der Aufwand für die administrative und organisatorische Abwicklung des Prozesses, was auch die Durchführung des Losverfahrens umfasst, eingeplant werden.
  3. Weitere Kosten fallen für Öffentlichkeitsarbeit, Raummiete oder Verpflegung der Teilnehmenden an.

Je nachdem, welche dieser Posten tatsächlich eingepreist werden müssen, schwanken die Gesamtkosten erheblich.
Beispiel: In den seltensten Fällen kann für die Durchführung eines Bürgerrates eine neue Stelle in der Verwaltung geschaffen werden. Meist findet nur eine Umverteilung von Aufgaben unter den Verwaltungsmitarbeitenden statt.

Die Kosten für Moderation und Prozessbegleitung schwanken je nachdem, wie viel Leistung an diese Dienstleister „outgesourced“ wird. Und die Kosten für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit sind natürlich in großen Städten erheblich größer, als in einer kleinen Gemeinde, wo mit einer prominenten Bekanntmachung im lokalen Mitteilungsblatt bereits ein großer Teil der Kommune erreicht werden kann. In kleinen Kommunen kommt man unter Umständen mit vierstelligen oder niedrigen fünfstelligen Beträgen aus, während Bürgerräte in Großstädten schnell auch über 100.000 € und mehr kosten können.

Wichtig ist von Anfang an realistisch zu planen, sich bei Kommunen mit Bürgerratserfahrung zu informieren oder von externen Stellen beraten zu lassen.

Hier gibt Antworten auf die Frage, wer einen Bürgerrat mitplanen sollte.